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   BFH, 13.08.1987 - VIII B 179/86   

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https://dejure.org/1987,2190
BFH, 13.08.1987 - VIII B 179/86 (https://dejure.org/1987,2190)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1987 - VIII B 179/86 (https://dejure.org/1987,2190)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1987 - VIII B 179/86 (https://dejure.org/1987,2190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 438
  • BB 1987, 2147
  • BStBl II 1987, 782
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 13.08.1987 - VIII B 179/86
    Die Auffassung der Antragstellerin, die Rechtsprechung sei durch den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) überholt, hält der Senat bei der im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung nicht für zutreffend; denn die Einheit der Personengesellschaft als Subjekt der Gewinnermittlung schließt es nicht aus, bei der Ermittlung des Steuerbilanzgewinns der Personengesellschaft die sechsjährige Vorbesitzzeit des § 6 b Abs. 4 Nr. 2 EStG als eine auf die Person jedes Gesellschafters bezogene Voraussetzung anzusehen.
  • BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77

    Entgeltliche Übertragung eines zum Gesellschaftsvermögen gehörenden

    Auszug aus BFH, 13.08.1987 - VIII B 179/86
    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84) § 6 b EStG in dem Sinne eine personenbezogene Steuervergünstigung ist, daß bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern, die zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehören, die Sechsjahresfrist des § 6 b Abs. 4 Nr. 2 EStG insoweit nicht gewahrt ist, als die Wirtschaftsgüter infolge einer entgeltlichen Änderung der personellen Zusammensetzung oder der Beteiligungsverhältnisse anteilig Gegenstand entgeltlicher Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäfte waren.
  • BFH, 25.04.1985 - IV R 83/83

    Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Übertragung einer Rücklage -

    Auszug aus BFH, 13.08.1987 - VIII B 179/86
    Der IV. Senat des BFH hat daher in seiner Entscheidung vom 25. April 1985 IV R 83/83 (BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350) § 6 b EStG wiederum als personenbezogene Steuervergünstigung bezeichnet, ohne das Problem nochmals eingehend zu erörtern.
  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

    Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung, die vom VIII. Senat im Beschluß vom 13. August 1987 VIII B 179/86 (BFHE 150, 438, BStBl II 1987, 782) bestätigt worden ist, sprechen die im Vorlagebeschluß aufgeführten Beispiele personenbezogener Steuervergünstigungen (§ 16 Abs. 4, § 34 Abs. 1, 2 EStG bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen; § 24b Abs. 2 EStG) nicht für eine grundsätzliche Zulässigkeit des Durchgriffs bei mehrstöckigen Personengesellschaften.
  • BFH, 07.11.2000 - VIII R 27/98

    § 6 b-Rücklage bei Mitunternehmerschaften

    Hat er in diesem Zeitraum seinen Gesellschaftsanteil oder einen Teil seines Anteils von einem anderen ausscheidenden Gesellschafter entgeltlich erworben, dann erfüllt er die Vorbesitzzeit nur in Höhe desjenigen Anteils am veräußerten Wirtschaftsgut, der auf seinen Gesellschaftsanteil vor dem Ausscheiden des Mitgesellschafters entfällt; hinsichtlich des durch den Anteilserwerb aufgedeckten Teils der stillen Reserven des Wirtschaftsguts wird die Besitzzeit unterbrochen (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 13. August 1987 VIII B 179/86, BFHE 150, 438, BStBl II 1987, 782, unter 2. a der Gründe; Urteil in BFH/NV 1995, 214, unter II. 2. der Gründe).
  • BFH, 24.03.1992 - VIII R 48/90

    Inanspruchnahme von Reinvestitionsvergünstigungen (§ 6 b EStG )

    § 6 b EStG ist keine gesellschafts- und/oder betriebsbezogene, sondern eine personenbezogene Steuervergünstigung (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH in BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84, sowie Beschluß vom 13. August 1987 VIII B 179/86, BFHE 150, 438, BStBl II 1987, 782, und Urteil vom 30. März 1989 IV R 81/87, BFHE 156, 208, BStBl II 1989, 558, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Hessen, 04.11.1997 - 2 K 3269/95

    Besitzzeitanrechnung für Bildung einer § 6 b-Rücklage

    Bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern, die zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehören, ist deshalb die Sechsjahresfrist nach dieser Vorschrift insoweit nicht gewahrt, als die Wirtschaftsgüter infolge einer entgeltlichen Änderung der personellen Zusammensetzung oder der Beteiligungsverhältnisse anteilig Gegenstand entgeltlicher Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäfte waren (BFH, Beschluss vom 13.08.1987 - VIII B 179/86 -, BFHE 150, 438, BStBl II 1987, 782 ) .
  • FG Düsseldorf, 11.08.1999 - 17 K 7386/94

    Anwendbarkeit des § 6 b EStG (Einkommensteuergesetz) auf Veräußerungsgeschäfte

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